Wer als Physiotherapeut oder Physiotherapeutin die sektorale Heilpraktikererlaubnis erwerben möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz. Die anfallenden Kosten werden von den zuständigen Gesundheitsämtern festgelegt und unterscheiden sich je nach Bundesland und Behörde zum Teil deutlich. Besonders relevant ist dabei, ob die Erlaubnis nach Aktenlage – also allein auf Basis eingereichter Nachweise – oder nach bestandener amtsärztlicher Kenntnisüberprüfung erteilt wird. Dieser Beitrag gibt einen aktuellen, ausschließlich auf behördlichen Quellen basierenden Überblick über die Gebührenlage (Stand 2024).
Gebührenstruktur: Wovon hängt die Höhe ab?
- Erlaubniserteilung nach Aktenlage (ohne Prüfung)
- Erlaubniserteilung nach Kenntnisüberprüfung (mit mündlicher und ggf. schriftlicher Prüfung)
In einigen Bundesländern ist die Kenntnisüberprüfung grundsätzlich vorgeschrieben, in anderen kann bei ausreichend nachgewiesener Qualifikation die Erlaubnis auch nach Aktenlage erteilt werden.
Aktuelle Gebühren in den Bundesländern
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht ausgewählter Gesundheitsämter mit Angabe der Gebühren für beide Szenarien. Die Links führen direkt zu den jeweiligen behördlichen Gebührenordnungen oder Antragsseiten.
Baden-Württemberg – Stuttgart
Nach Aktenlage: nicht üblich (Prüfung Pflicht) Mit Kenntnisüberprüfung: 770 € (300 € Erlaubnis + 470 € Prüfung) Quelle: Stuttgart – Gebührenverzeichnis
Bayern – München
Nach Aktenlage: 150–500 € Mit Kenntnisüberprüfung: Bis 1000 € (inkl. Prüfung) Quelle: BayernPortal – Heilpraktikererlaubnis
Berlin – Landesamt für Gesundheit
Nach Aktenlage: 330 € Mit Kenntnisüberprüfung: 400 € Quelle: Landesamt Berlin – Informationen
Hamburg – Amt für Gesundheit
Nach Aktenlage: 110 € Mit Kenntnisüberprüfung: 275 € (110 € + 165 € Prüfung) Quelle: Hamburg – Heilpraktikererlaubnis
Hessen – Regierungspräsidium Darmstadt
Nach Aktenlage: 80–180 € Mit Kenntnisüberprüfung: 654 € (inkl. Prüfungen) Quelle: Verwaltungsportal Hessen – Gebühren
Mecklenburg-Vorpommern – Landeshauptstadt Schwerin
Nach Aktenlage: 300 € Mit Kenntnisüberprüfung: 450 € Quelle: Schwerin – Heilpraktikerverfahren
Niedersachsen – Region Hannover
Nach Aktenlage: 300–700 € Mit Kenntnisüberprüfung: ca. 700 € (inkl. Prüfung) Quelle: Region Hannover – Gebühren
Nordrhein-Westfalen – Stadt Düsseldorf (Prüfung zentral)
Nach Aktenlage: möglich, i.d.R. wie bei Prüfung Mit Kenntnisüberprüfung: 452 € (Prüfung zentral) Quelle: MAGS NRW – Info zur zentralen Kenntnisüberprüfung
Rheinland-Pfalz – Kreis Mainz-Bingen
Nach Aktenlage: 100 € Mit Kenntnisüberprüfung: 455 € (inkl. Prüfung) Quelle: Mainz-Bingen – Heilpraktiker
Sachsen – Landeshauptstadt Dresden
Nach Aktenlage: 230 € Mit Kenntnisüberprüfung: 230 € Quelle: Dresden – Erlaubniserteilung
Sachsen-Anhalt – Landesverwaltungsamt
Nach Aktenlage: ca. 300 € Vorschuss Mit Kenntnisüberprüfung: ≥300 € (je nach Aufwand) Quelle: LVwA Sachsen-Anhalt – Heilpraktiker
Schleswig-Holstein – Kreis Rendsburg-Eckernförde
Nach Aktenlage: nicht angeboten Mit Kenntnisüberprüfung: 625 € (Prüfung zentral) Quelle: Kreis RD-ECK – Prüfungsinfos
Thüringen – Stadt Erfurt (Prüfung zentral)
Nach Aktenlage: selten, Einzelfall Mit Kenntnisüberprüfung: ca. 400–600 € (inkl. Prüfung) Quelle: Stadt Erfurt – Heilpraktikererlaubnis
Was bedeutet das für Antragsteller?
Die Kosten für die sektorale Heilpraktikererlaubnis bewegen sich bei Erteilung nach Aktenlage meist im Bereich von 100 bis 300 Euro. Muss eine zusätzliche amtsärztliche Prüfung abgelegt werden, entstehen insgesamt häufig 400 bis 800 Euro an Gebühren – in Einzelfällen, etwa in Bayern oder Baden-Württemberg, auch bis zu 1.000 Euro.
Beispiele aus der Praxis
- Berlin: 330 € (nur Unterlagen) bzw. 400 € (mit mündlicher Prüfung) – Quelle
- Hamburg: 110 € (nur Unterlagen) bzw. 275 € (mit mündlicher Prüfung) – Quelle
- Stuttgart: 770 € bei Pflichtprüfung – Quelle
- Region Hannover: ca. 300–700 € – Quelle
Die endgültigen Kosten hängen vom jeweiligen Vorgehen der zuständigen Behörde ab. Daher ist es ratsam, sich bereits vor Antragstellung bei Ihrem Gesundheitsamt nach den aktuellen Gebühren zu erkundigen und die dortigen Hinweise genau zu beachten.
Fazit
Wer die sektorale Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie beantragt, sollte – je nach Bundesland und Einzelfall – mit Kosten zwischen rund 100 und 300 Euro (ohne Prüfung) bzw. 400 bis 800 Euro (mit Prüfung) rechnen. In einzelnen Regionen können auch höhere Beträge entstehen. Eine detaillierte Klärung mit dem zuständigen Gesundheitsamt vorab ist sinnvoll, da sich die Verwaltungspraxis teilweise kurzfristig ändern kann. Die oben genannten behördlichen Quellen geben einen guten Anhaltspunkt für die derzeitige Gebührenpraxis.
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