Voraussetzungen und Anerkennung
Um an unserer Fortbildung teilnehmen zu können, musst Du vorab keine Nachweise erbringen. Vielmehr vervollständigen die Urkunden, die Du nach Teilnahme und Prüfung von uns erhältst, Deine notwendigen Unterlagen.
Mit diesen kannst Du dann die Erlaubniserteilung des Heilpraktiker Physiotherapie nach Aktenlage bei Deinem zuständigen Gesundheitsamt beantragen.
Allgemeine Voraussetzungen
Auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes müssen alle Anwärter nachweisen:
- Mindestalter von 25 Jahren
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Charakterliche/persönliche Eignung (polizeiliches Führungszeugnis)
- Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
- Fachliche Eignung, also ausreichende medizinische und differentialdiagnostische Kenntnisse und ausreichend Kenntnisse der Berufskunde für Heilpraktiker
Spezielle Voraussetzungen für Physiotherapie
- Nachweis der physiotherapeutischen Ausbildung (Berufsurkunde)
- Nachweis einer entsprechenden Nachqualifikation (unsere Fortbildung) für die Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage
- Einige Bundesländer erwarten zusätzlich Berufserfahrung als Physiotherapeut/in von 4 bis 5 Jahren
Rechtlicher Rahmen und die Rolle der Gesundheitsämter
Die Erlaubniserteilung für die Heilpraktikererlaubnis erfolgt bundesweit nach Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung. Konkrete Ausführungsregeln für den Bereich Heilpraktiker Physiotherapie enthalten diese Normen nicht. Orientierung geben Rechtsprechung und landesweite Verwaltungsregelungen. Die Entscheidung liegt am Ende bei den örtlich zuständigen Ordnungs- bzw. Gesundheitsämtern.
Die Praxis unterscheidet sich zwischen den Bundesländern und teils zwischen einzelnen Ämtern. Entsprechend informieren wir hier nach bestem Wissen, behalten aber landesspezifische Änderungen im Blick.
Oft sind die Vorgaben sehr ungenau formuliert oder der Entscheidungsspielraum der sich daraus ergibt sehr groß. Beispielsweise fordern manche Bundesländer einen Mindestanteil "Präsenzunterricht". Rechtlich ist unser Onlinekurs auch ein sogenannter "präsenzäquivalenter" Kurs, da alle Unterrichtseinheiten live stattfinden und ein unmittelbarer Austausch mit Dozent:innen und anderen Teilnehmenden möglich ist. Dieser wäre also auch als Präsenzunterricht anzuerkennen. In der Praxis wird dies aber nicht immer so gesehen, da Präsenz oft mit "vor Ort" gleichgesetzt wird. So würde man z.B. in Rheinland-Pfalz zur sicheren Anerkennung besser einen Kurs mit mindestens 50% vor Ort-Anteil wählen und in Niedersachsen sogar einen reinen Präsenzkurs vor Ort.
Stand: 18.09.2025
Kursformate (alle vollständig synchron)
Wir bieten drei vollständig synchrone Varianten an. Alle sind präsenzäquivalent, da Live-Unterricht mit unmittelbarem Austausch stattfindet. Es gibt keine On-Demand-Aufzeichnungen.
- Präsenz vor Ort
- Live-Webinar (präsenzäquivalent)
- Kombi: Live-Webinar und vor Ort
Begleitmaterial ersetzt keine Live-Anteile.
Prüfungsformate
- Prüfung vor Ort
- Onlineprüfung unter Videoaufsicht
Statusmarker
- Ja = in der Regel anerkannt bzw. möglich
- Nein = in der Regel nicht anerkannt bzw. nicht möglich
- Uneinheitlich = abweichende Praxis je nach Amt, Einzelfallprüfung wahrscheinlich
Stand: 18.09.2025
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es mehrere Zuständigkeitsbereiche, die teilweise unterscheidliche vorgehen. Grundsätzlich ist die Anerkennung nach Aktenlage möglich, aber eher die Ausnahme. In der Regel wird eine mündliche Prüfung verlangt. Unsere Fortbildung bereitet bestmöglich auf diese vor. Teilnehmende die zusätzlich zu unserer Fortbildung auch ein Studium der Physiotherapie absolviert haben, bekommen meist die Anerkennung nach Aktenlage.
Kursformate
Prüfungsformate
Zusätzliche Prüfung
Besonderheiten
Bayern
In Bayern war es lange Zeit zwar gesetzlich vorgesehen, praktisch aber kaum möglich die Anerkennung nach Aktenlage zu erhalten, ohne diese gerichtlich einzuklagen. Nun aber hat das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege klare Vorgaben und Kriterien für die Nachqualifikation veröffentlicht. Erfüllen Fortbildungen alle darin genannten Anforderungen, so ist nun auch in Bayern die Anerkennung nach Aktenlage zu erteilen. Seit dem Beschluss klappt dies bei uns auch ohne Schwierigkeiten.
Kursformate
Prüfungsformate
Zusätzliche Prüfung
Berlin
In Berlin gibt es sehr knappe Vorgaben zur Anerkennung nach Aktenlage. Anwärter müssen eine Nachqualifikation nachweisen, welche die durch das Bundesverwaltungsgericht geforderten Inhalte abdeckt. Unsere Fortbildung tut dies unzweifelhaft und staatlich anerkannt. Der Anerkennung nach Aktenanlage ist entsprechend mit unserer Fortbildung zu erwarten.
Kursformate
Prüfungsformate
Zusätzliche Prüfung
Brandenburg
Brandenburg hat sehr ähnliche, weitestgehend identische Anforderungen wie NRW. Von daher erfüllt unsere Fortbildung durch die Zertifizierung in NRW (und Niedersachsen) nachvollziehbar alle Anforderungen zur Anerkennung nach Aktenlage in Brandenburg. Bislang klappt dies auch problemlos.
Kursformate
Prüfungsformate
Zusätzliche Prüfung
Besonderheiten
Hessen
Seit Januar 2020 gibt es in Hessen eine neue Verwaltungsrichtlinie für die Durchführung des Heilpraktikergesetzes. Mit entsprechendem Kenntnisnachweis durch eine Fortbildung kann weiterhin die Anerkennung nach Aktenlage erteilt werden. Letztendlich entscheidet aber immer das zuständige Gesundheitsamt, so dass auch evtl. nur auf die schriftliche Prüfung verzichtet wird und weiterhin eine mündliche Prüfung beim Gesundheitsamt verlangt wird. Die Vorgehen verschiedener Ämter in Hessen unterscheidet sich erheblich.
Kursformate
Prüfungsformate
Zusätzliche Prüfung
Besonderheiten
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern erfüllt unsere Fortbildung ebensfalls alle Kriterien für die Erlaubniserteilung nach Aktenlage. Bislang klappt dies auch problemlos. Seit 2025 verlangt der Landkreis Nordwestmecklenburg jedoch eine zusätzliche mündliche Prüfung, die nicht Bestandteil unserer Fortbildung ist. Daher ist hier eine Einzelfallentscheidung zu erwarten.
Kursformate
Prüfungsformate
Zusätzliche Prüfung
Besonderheiten
Niedersachsen
In Niedersachsen ist dies ähnlich. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung übernimmt die Verantwortung die Eignung von Fortbildungen zu überprüfen. Erfüllt ein Anbieter alle Voraussetzungen, gibt das Sozialministerium die entsprechende Information an alle Gesundheitsämter weiter und erteilt dem Anbieter eine Urkunde. Dennoch müssen Teilnehmende nun einen unserer vollständigen Präsenzkurse absolvieren um sich der Erlaubniserteilung sicher zu sein.
Kursformate
Prüfungsformate
Zusätzliche Prüfung
Nordrhein-Westfalen (NRW)
Vorbildlich ist hier NRW. Landesweit hat das Gesundheitsamt Düsseldorf die Verantwortung für die Erlaubniserteilung des Heilpraktiker Physiotherapie übertragen bekommen. Insbesondere in Bezug auf die Anerkennung nach Aktenlage, gibt es so klare und transparente Kriterien. Fortbildungsanbieter können Ihr Konzept und Curriculum amtsärztlich überprüfen lassen. Wird der Kurs als geeignet anerkannt, so können Teilnehmer/innen auch sicher sein die Anerkennung nach Aktenlage zu erhalten.
Kursformate
Prüfungsformate
Zusätzliche Prüfung
Besonderheiten
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz orientiert sich stark an NRW und Niedersachsen. Liegt dem Fortbildungsanbieter eine entsprechende Akkreditierung aus NRW oder auch Niedersachsen vor, so wird auch hier die Anerkennung nach Aktenlage erteilt. Ab 01. Juli 2024 sollen aber alle Kurse mindestens 20 UE Präsenzunterricht haben. Das trifft auf alle Hybridkurse und Präsenzkurse zu.
Kursformate
Prüfungsformate
Zusätzliche Prüfung
Besonderheiten
Saarland
Im Saarland ist die Erlaubniserteilung nach Aktenlage für die sektorale Heilpraktikererlaubnis möglich, wenn entsprechende Fortbildungsnachweise erbracht werden können.
Kursformate
Prüfungsformate
Zusätzliche Prüfung
Sachsen
In Sachsen werden in der Verwaltungsvorschrift ähnliche Anforderungen gestellt wie in Niedersachsen, die alle von unserer Fortbildung erfüllt werden. Es handelt sich jedoch bei jedem Antrag ausdrücklich um eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Gesundheitsamt in Görlitz.
Kursformate
Prüfungsformate
Zusätzliche Prüfung
Besonderheiten
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt müssen Fortbildungen die entsprechende Verwaltungsrichtlinie umsetzen und der Anbieter eine Bestätigung eines physiotherapeutisches Landesverbandes vorweisen können. Beides wird von uns erfüllt. Einer Erlaubniserteilung nach Aktenlage in Sachsen-Anhalt sollte somit nichts im Wege stehen.
Kursformate
Prüfungsformate
Zusätzliche Prüfung
Thüringen
In Thüringen muss nach der Fortbildung in der Regel eine zusätzliche mündliche Prüfung beim Gesundheitsamt bestanden werden. Es sollte sich aber niemand davon abgeschreckt fühlen. Unsere Fortbildung bereit intensiv auch auf die Prüfung vor diese ist weitaus besser einzugrenzen als eine allgemeine Heilpraktikerprüfung.
Kursformate
Prüfungsformate
Zusätzliche Prüfung
Besonderheiten
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